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   VGH Bayern, 22.03.2011 - 21 ZB 10.3006   

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https://dejure.org/2011,67150
VGH Bayern, 22.03.2011 - 21 ZB 10.3006 (https://dejure.org/2011,67150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2011 - 21 ZB 10.3006 (https://dejure.org/2011,67150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2011 - 21 ZB 10.3006 (https://dejure.org/2011,67150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenrecht; keine Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Hierzu bedürfte es einer besonderen Ausbildung, wie sie etwa bei Lehrgängen im Verteidigungsschießen im Sinne des § 22 AWaffV vermittelt wird (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, ebenda; vgl. auch BayVGH, B. v. 22. März 2011 - 21 ZB 10.3006 - juris Rn. 6), über die der Kläger ungeachtet seiner Fähigkeiten zum Umgang mit der Waffe derzeit nicht verfügt, und regelmäßigen Trainings.
  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

    Auch die jährlich vom Polizeipräsidium B... herausgegebenen, im Internet allgemein zugänglichen Sicherheitsreports der letzten Jahre, einschlägige Zeitungsberichte, die obergerichtliche Rechtsprechung zu sonstigen Berufsgruppen, die mit besonders hohen wirtschaftlichen Werten befasst sind (vgl. BVerwG, B. v. 22. September 1993, aaO, zu Patentanmeldung "im Nuklearbereich"; BayVGH, B. v. 22. März 2011 - 21 ZB 10.3006 -, OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - und VGH BW, U. v. 25. April 1989 - 10 S 902/88 - jeweils juris), oder die Erteilungspraxis der Beklagten, die keinem der zahlreichen in München ansässigen Patentanwälte bisher aufgrund persönlicher Gefährdung eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat, stützen diese Annahme nicht.
  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
    Hierzu bedürfte es einer besonderen Ausbildung, wie sie etwa bei Lehrgängen im Verteidigungsschießen im Sinne des § 22 AWaffV vermittelt wird (OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, ebenda; vgl. auch BayVGH, B. v. 22. März 2011 - 21 ZB 10.3006 - Rz 6), über die der Kläger derzeit nicht verfügt.
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